AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Vorträge
§ 1 Veranstalter
Als Veranstalter tritt die Hundeschule Looks, Oldenburg auf. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z.B. Hotelbetreiber und Gastronome.
§ 2 Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in der Anmeldebestätigung gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
§ 3 Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Gewissen und Wissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer Haftet in die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
§ 4 Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
Die Fälligkeit und Zahlungsform der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldebestätigung.
§ 6 Rücktritt
Der Veranstalter hat das Recht ohne eine Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höhrer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich Vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfinden oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist.
§ 7 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies zur Folge, das der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist Oldenburg i.H.
